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Allgemeine Geschäftsbedingungen


geltend für alle Rechnungen, Verträge und Vereinbarungen des Unternehmens:



Stand

24.04.2016

Geltungsbereich

Alle von Marwin Hubach erbrachten Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und werden zu den nachstehenden Bedingungen durchgeführt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte, welche für einen Auftraggeber durchgeführt werden.

Vertragsabschluss

Erteilt der Auftraggeber einen Auftrag (schriftlich oder mündlich), der als Angebot gem. § 145 BGB zu qualifizieren ist, so ist er 14 Tage daran gebunden. Mit der Annahme dieses Auftrages durch Marwin Hubach kommt ein Vertrag zustande. Die Annahme kann wahlweise durch ausdrückliche Auftragsbestätigung oder durch Erfüllung erfolgen.

Abnahmefrist

Die Prüffrist beträgt maximal 14 Kalendertage. Kommt der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe seiner Verpflichtung zur Prüfung und Abnahme nicht nach, so gelten die Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers als abgenommen ohne dass es einer weiteren Erklärung bedarf.

Ergibt die Prüfung der Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers nach genehmigter Abnahmeprozedur keine wesentlichen Mängel, so hat der Auftraggeber die Abnahme zu erklären. Treten wesentliche Mängel auf, so sind diese durch den Auftraggeber nach Bekanntwerden schriftlich zu rügen.

Geringfügige Mängel, die den Nutzen nicht wesentlich beeinträchtigen, stehen der Abnahme nicht entgegen und werden durch den Auftragnehmer im Rahmen der Gewährleistung beseitigt. Gerügte und wesentliche Mängel führen nach deren Behebung zu einer erneuten Abnahmeprüfung.

Abnahme

Die gemäß Vertragsvereinbarungen erbrachte Lesitung wird dem Auftraggeber in Form einer ZIP-Datei übergeben. Der Auftraggeber wird hierbei die Übernahme bestätigen.

Der Auftraggeber verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Prüfung der erbrachten Leistung.

Erklärt der Auftraggeber gemäß den in diesem Vertrag vereinbarten Konditionen die entwickelte Website für abgenommen, so bestehen keine Haftungsansprüche mehr gegenüber dem Auftragnehmer.

Preise, Honorar- und Zeiteinschätzung

Gemäß Paragraph 19 Abs. 1 USTG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

Grundsätzlich gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preise. Der Tag der Übergabe an den Auftraggeber, gilt als Rechnungsstellungstag.

Nach Übergabe und erfolgreicher Abnahme aller genannten Leistungen wird dem Auftraggeber der fällige Gesamtbetrag in Rechnung gestellt.

Die im vorraus mitgeteilte Übersicht ist als Kostenvoranschlag anzusehen. Es ist möglich, dass der Endpreis vom Kostenvoranschlag abweicht.

Findet ein Projektabbruch seitens des Auftraggebers statt, hat dieser alle bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen gemäß der gültigen Vertragsbedingungen zu bezahlen.

Aufrechnungsverbot

Aufrechnungen gegen jegliche Forderungen sind grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen.

Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt Eigentum von Marwin Hubach bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, mit Dritten keine Abtretungsverbote zu vereinbaren.

Beeinträchtigung der Rechte von Marwin Hubach durch Dritte muss der Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitteilen (§ 402 BGB).

Interventionskosten trägt der Auftraggeber. Der Auftraggeber ist verpflichtet, seinen Abnehmern den Eigentumsvorbehalt bekannt zu geben und aufzuerlegen.

Ausschluss

Das Produkt erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Nach der Abnahme der seitens des Auftragnehmers erbrachten Leistung, besteht für den Auftragnehmer keine Verpflichtung mehr weitere Leistungen für den Auftraggeber zu erbringen.

Gewährleistung

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und/oder Schäden, die bei unsachgemäßem Gebrauch, Bedienungsfehlern, Fahrlässigkeit des Auftraggebern beim Umgang mit dem Produkt und wenn ohne Rücksprache mit dem Hersteller Eingriffe an dem Auftragsgegenstand vorgenommen, insbesondere Reparaturen durchgeführt oder Erzeugnisse Dritter eingesetzt oder eingebaut oder die aufgetretenen Fehler durch den unsachgemäßen Eingriff, falsche oder fehlerhafte Programme, Software und/oder Verarbeitungsdaten verursacht worden sind. Es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass die Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel gewesen sind.

Bei berechtigten Mängeln haben wir nach unserer Wahl das Recht zur Reparatur oder Ersatzlieferung. Rückgängigmachung des Kaufvertrages kann der Auftraggeber erst bei endgültigem Fehlschlagen der Reparatur oder Ersatzlieferung verlangen. Ein Recht auf Leih- oder Ersatzprodukte im Voraus ist ausgeschlossen. Über die vorstehende Regelung hinausgehende Gewährleistungsansprüche, auch im Hinblick auf Mangelfolgeschäden, sind aus allen Rechtsgründen ausgeschlossen, sofern nicht der Mangel oder Mangelfolgeschaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder Schadenersatz wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit geltend gemacht wird. Unabhängig davon treten wir etwaige weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Auftraggebern ab, ohne für diese weitergehende Garantie- oder Gewährleistungszusagen selbst einzustehen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.

Für sämtliche gegenwärtigen oder zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt ausschließlich der Gerichtsstand Lörrach.

Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

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